AGB des Wohnmobilstellplatzes Marina Coswig

1. Buchung
Mit der Anmeldung/Buchung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt mit der Reservierung des Stellplatzes zu Stande.
Im Falle einer Stornierung fallen in jedem Fall 5 Euro Stornierungsgebühr pro gebuchten Stellplatz an. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Reiseantritt werden 50% des Mietpreises fällig. 


2. Anzahlung / Zahlung
Der gesamte Mietpreis inklusive der Nebenkosten, außer Strom- und Duschkosten, wird sofort fällig bei der Anreise. Strom und Duschpreise richten sich nach Verbrauch und werden über Münzeinwurf entgegengenommen.
Bei Bungalowreservierungen ist die komplette Summe im Vorfeld zu bezahlen Erst mit Zahlungseingang wir aus der vorläufigen, eine verbindliche Reservierung. Bei Nichtbezahlung zum angegebenen Termin durch den Gast kann der Vermieter das Mietobjekt neu vermieten.


3. An- & Abreise
Die Anreise ist 24 Std am Tag möglich. Die Abreise erfolgt zu der vom Betreiber festgelegten Zeit (12 Uhr) Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist Hauptpflicht des Stellplatzgastes. Sollte sich Ihre Abreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der Mietpreis nicht erstattet. Die Stellplatzordnung muss zu jeder Zeit befolgt werden.


4. Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Stellplatzes auf Mängel und Defekte der genutzten Anlagen vor Benutzung aufmerksam zu machen. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. 


5. Pflichten
Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Stellplatzgast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat, dies gilt für die gesamte Anlage. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz an der Leine zu führen. Ihr Aufenthalt im Sanitärgebäude ist nicht gestattet.


6. Hausrecht
Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern ( auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt ) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.


7. Platz-zuweisung
Beim Aufstellen von Wohnmobilen folgen sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals oder richten Sie sich nach der Beschilderung. Das Fahrzeug muss mittig zur Stellplatznummer abgestellt werden. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten das niemand gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.


8. Grillen
Offene bodenberührende Feuer und Holzkohlegrills sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet da wir uns im Biosphärenreservat befinden.


9. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Stellplatzinhaber ist berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.


10. Haftung
Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Stellplatzgastes


11. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Stellplatzinhabers. Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.


12. Reklamation
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Stellplatzgastes unverzüglich dem Stellplatzinhaber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Stellplatzgastes unmittelbar dem Stellplatzinhaber angezeiget worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.


13. Schlussbestimmungen
Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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